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   BGH, 20.03.2006 - NotZ 49/05   

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https://dejure.org/2006,7033
BGH, 20.03.2006 - NotZ 49/05 (https://dejure.org/2006,7033)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2006 - NotZ 49/05 (https://dejure.org/2006,7033)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2006 - NotZ 49/05 (https://dejure.org/2006,7033)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 13/05

    Wirksamkeit der Errichtung einer Ländernotarkasse als landesunmittelbare

    Auszug aus BGH, 20.03.2006 - NotZ 49/05
    Der vorzitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 2004 enthält (aaO S. 49 unter D II 1.) durchaus auch eine wirksame Weitergeltungsanordnung für den - ausdrücklich genannten - § 113a BNotO (vgl. im Einzelnen Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 - NotZ 13/05 - DNotZ 2006, 75 f - Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2005 - 1 BvR 2362/05 nicht angenommen - und vom 28. November 2005 - NotZ 15/05 unveröffentlicht Umdruck S. 4).

    Insoweit bestehen weder von Seiten des Bundes- (Art. 83, 84 Abs. 1 GG) noch von Seiten des Landesverfassungsrechts (Art. 83 Abs. 1 LV) Bedenken (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 11. Juli 2005 aaO S. 76), die - wie beantragt - Anlass zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht oder den Sächsischen Verfassungsgerichtshof geben könnten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sonst keine Beanstandungen erhoben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 aaO S. 77 f und vom 14. März 2005 - NotZ 2/05 unveröffentlicht Umdruck S. 6 f, NotZ 3/05 juris Rn. 12 und NotZ 4/05 unveröffentlicht Umdruck S. 5 f - Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 1002/05 nicht angenommen).

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus BGH, 20.03.2006 - NotZ 49/05
    Die Antragsteller halten diesen Bescheid, vor allem im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 2004 (1 BvR 1298/94, 1299/94, 1332/95, 613/97 - NJW 2005, 45), für rechtswidrig.
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 15/05

    Zulässigkeit der Erhebung von Notarabgaben

    Auszug aus BGH, 20.03.2006 - NotZ 49/05
    Der vorzitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 2004 enthält (aaO S. 49 unter D II 1.) durchaus auch eine wirksame Weitergeltungsanordnung für den - ausdrücklich genannten - § 113a BNotO (vgl. im Einzelnen Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 - NotZ 13/05 - DNotZ 2006, 75 f - Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2005 - 1 BvR 2362/05 nicht angenommen - und vom 28. November 2005 - NotZ 15/05 unveröffentlicht Umdruck S. 4).
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 4/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben von Notaren

    Auszug aus BGH, 20.03.2006 - NotZ 49/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat sonst keine Beanstandungen erhoben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 aaO S. 77 f und vom 14. März 2005 - NotZ 2/05 unveröffentlicht Umdruck S. 6 f, NotZ 3/05 juris Rn. 12 und NotZ 4/05 unveröffentlicht Umdruck S. 5 f - Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 1002/05 nicht angenommen).
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 2/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben von Notaren

    Auszug aus BGH, 20.03.2006 - NotZ 49/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat sonst keine Beanstandungen erhoben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 aaO S. 77 f und vom 14. März 2005 - NotZ 2/05 unveröffentlicht Umdruck S. 6 f, NotZ 3/05 juris Rn. 12 und NotZ 4/05 unveröffentlicht Umdruck S. 5 f - Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 1002/05 nicht angenommen).
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 3/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben von Notaren

    Auszug aus BGH, 20.03.2006 - NotZ 49/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat sonst keine Beanstandungen erhoben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 aaO S. 77 f und vom 14. März 2005 - NotZ 2/05 unveröffentlicht Umdruck S. 6 f, NotZ 3/05 juris Rn. 12 und NotZ 4/05 unveröffentlicht Umdruck S. 5 f - Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 1002/05 nicht angenommen).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Abgaben durch die Notarkammer

    Ebenso hat der Senat in der vorbezeichneten Entscheidung keinen Anlass gesehen, über die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit der §§ 113, 113a BNotO und ihrer Vorgängerregelungen hinaus die Rechtmäßigkeit der Abgabensatzung der Antragsgegnerin in Frage zu stellen (Senat aaO S. 77 f, siehe auch Senatsbeschluss vom 20. März 2006 - NotZ 49/05 - Umdruck S. 6, Rn. 7; vgl. im Übrigen zur Fortgeltung der Abgabensatzung der Notarkasse BayVerfGH NJW-RR 2006, 58, 60).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.2006 - NotZ 49/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15446
BGH, 28.08.2006 - NotZ 49/05 (1) (https://dejure.org/2006,15446)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2006 - NotZ 49/05 (1) (https://dejure.org/2006,15446)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2006 - NotZ 49/05 (1) (https://dejure.org/2006,15446)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.08.2006 - NotZ 49/05
    Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfG NJW 1993, 2230; BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 27/03 - NJW-RR 2003, 1220, 1221).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus BGH, 28.08.2006 - NotZ 49/05
    Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfG NJW 1993, 2230; BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 27/03 - NJW-RR 2003, 1220, 1221).
  • OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07

    Schiedsgerichtsverfahren: Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der

    Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH vom 28.8.2006, NotZ 49/05 zitiert nach juris; Münchener Kommentar/Münch ZPO 2. Aufl. § 1036 Rn. 15).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.2006 - NotZ 49/05 (2)   

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https://dejure.org/2006,16142
BGH, 06.10.2006 - NotZ 49/05 (2) (https://dejure.org/2006,16142)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2006 - NotZ 49/05 (2) (https://dejure.org/2006,16142)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - NotZ 49/05 (2) (https://dejure.org/2006,16142)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 06.10.2006 - NotZ 49/05
    Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432, 1433).
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